Marken und geschmacksmuster

Die Partner der Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Markenrechts und aller übrigen Kennzeichenrechten. Sämtliche Partneranwälte waren fast ausschließlich in den Bereichen des gewerblichen Schutzrechts tätig und haben im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht nur namhafte spanische Anwaltskanzleien, sondern auch öffentliche Ämter im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes durchlaufen.

So hat Carlos González-Bueno nicht nur das Amt des Unterstaatssekretärs im Ministerium für Industrie und Energie sowie im Ministerium für Wissenschaft bekleidet, sondern er war auch Generaldirektor und Präsident des Spanischen Patent- und Markenamts.

Außerdem sind die Partner der Kanzlei González-Bueno SLP kontinuierlich an Studien- und Forschungsprojekten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beteiligt. Hervorzuheben sind hier die Kommentare zum spanischen Markengesetz und zur Markengesetzverordnung (erschienen 2003 in Editorial Civitas), die Monografien zu notorisch bekannten Marken und renommierten Marken (erschienen 2005 in Editorial La Ley) und zu Gemeinschaftsgeschmacksmustern (erschienen in Editorial Kluwer) sowie ihre regelmäßigen Beiträge zu der von der INTA herausgegebenen Fachzeitschrift The Trademark Reporter.

Die Kanzlei hat mit dem HABM eine Vereinbarung unterzeichnet zur Teilnahme an dem sogenannten “key user programme” des Amtes, ein Status, den nur die 250 wichtigsten Kunden des HABM für sich beanspruchen können.